Im Streit um die hessische Wolfsjagd hat das Verwaltungsgericht Kassel die geplante Entnahme von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis vorläufig ausgebremst. Bis zur Entscheidung über den Eilantrag darf die Abschussgenehmigung nicht genutzt werden.
Die Regelung geht auf eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel zurück. Ursprünglich waren vier Jungtiere für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2026 erfasst. Weil zwei Tiere aus dem betroffenen Territorium bereits tot gefunden wurden, ging es zuletzt noch um zwei freigegebene Jungwölfe.
Klage von Naturschutzseite
Gegen die Verfügung wurden ein Eilantrag und eine Klage eingereicht. Im Hintergrund steht der neue hessische Wolfsmanagementplan, der unter bestimmten Voraussetzungen die Entnahme eines Teils der Jungtiere vorsieht. Umweltverbände kritisieren die Regelung als zu weitgehend, während das Land Artenschutz, Weidetierhaltung und Akzeptanz miteinander verbinden will.
- Betroffen ist das Gebiet im Lahn-Dill-Kreis.
- Die gerichtliche Entscheidung gilt zunächst bis zur weiteren Prüfung des Eilantrags.
- Der Fall ist Teil der Debatte über den neuen hessischen Wolfsmanagementplan.
